Zur Überprüfung richterlicher Entscheidungen im Bereitschaftsdienst

Nachrichten Steuern und Recht
12.04.2024
Es besteht kein Schadensersatzanspruch nach Unterbringung und Fixierung im richterlichen Eildienst ohne Beteiligung eines Verfahrenspflegers. Das Gericht darf die Entscheidungen des Richters im Bereitschaftsdienst nur eingeschränkt überprüfen. So entschied das LG Lübeck (Az. 5 O 219/22).