Zur Haftung des Grundstückseigentümers bei Unfall wegen Glätte

Nachrichten Steuern und Recht
12.01.2024
Das LG Köln entschied, dass dem Geschädigten bei einem Glatteisunfall auf einem Grundstück ein Schadensersatzanspruch zustehen kann, auch wenn der grundsätzlich Räum- und Streupflichtige diese Pflichten durch Vertrag auf eine Fachfirma übertragen hat, diese aber erkennbar nicht ausrückt (Az. 15 O 169/23).