Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung – Vater des Lebensgefährten ist nicht „Familie“

Nachrichten Steuern und Recht
07.01.2025
Das LG Flensburg entschied, dass eine Eigenbedarfskündigung unwirksam ist, wenn die Vermieterin den Wohnraum für den Vater ihres Lebensgefährten, mit dem sie nicht verheiratet ist, benötigt, da er nicht als „Familienangehöriger“ im Sinne des Mietrechts angesehen werden kann (Az. 1 S 16/24).