Werbung für ein Desinfektionsmittel mit der Angabe „Hautfreundlich“ ist unzulässig

Nachrichten Steuern und Recht
10.10.2024
Der BGH entschied, dass die Verwendung der Angabe „Hautfreundlich“ in der Werbung für ein Desinfektionsmittel unzulässig ist (Az. I ZR 108/22).