Vorläufig kein E-Scooter-Verleih in Gelsenkirchen

Nachrichten Steuern und Recht
18.04.2024
Das VG Gelsenkirchen hat die Anträge von zwei E-Scooter-Verleihfirmen abgelehnt, mit denen diese sich gegen Ordnungsverfügungen der Stadt Gelsenkirchen gewandt hatten. In den Verfügungen hatte die Stadt den Unternehmen die von diesen beantragten Erlaubnisse zur Straßennutzung versagt und ihnen zugleich aufgegeben, die E-Scooter bis zum 20. April 2024 aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen (Az. 2 L 444/24 und 2 L 495/24).