Vertragsverletzungsverfahren: Kommission verklagt Deutschland wegen Regeln zu Familienleistungen für mobile EU-Arbeitnehmer in Bayern

Nachrichten Steuern und Recht
25.07.2024
Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem EuGH zu verklagen, weil es die Rechte mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten bei der Höhe von Familienleistungen nicht gewahrt hat. Diese Verletzung der Rechte mobiler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine Diskriminierung und ein Verstoß gegen das EU-Recht zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer.