Versorgungswerk der Rechtsanwälte: Erhöhter Beitrag für freiwillige Mitglieder rechtmäßig

Nachrichten Steuern und Recht
15.02.2024
Die zum Jahr 2023 geänderte Verwaltungspraxis des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Berlin, nach der freiwillige Mitglieder nunmehr mindestens den Regelpflichtbeitrag in Höhe von 5/10 des höchsten Beitrags in der allgemeinen Rentenversicherung zahlen müssen, ist rechtmäßig. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. 12 K 221/23).