Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Nachrichten Steuern und Recht
21.03.2024
Bei einer auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten Anfrage ist die Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers nach den Regelungen dieses Gesetzes in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig. So entschied das BVerwG (Az. 6 C 8.22).