Nachrichten Steuern und Recht
23.09.2024
Das AG München hat entschieden, dass der Käufer für die richtige Bestellung - hier einer Einbauduschkabine - verantwortlich ist. Ihm steht kein Schadensersatzanspruch und kein Rückgaberecht zu (Az. 191 C 10665/23).