Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der BRD zugelassen sind

Nachrichten Steuern und Recht
05.03.2024
Das BMF veröffentlicht die neue Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der BRD zugelassen sind, ausführen (Az. III C 3 - S-7327 / 22 / 10001 :001).