Taggenaue Betrachtung für Zwecke des § 62 Abs. 1a Satz 1 und 3 EStG erforderlich

Nachrichten Steuern und Recht
17.06.2024
Der „Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums“ i. S. d. § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG ist taggenau zu ermitteln, sodass eine Kindergeldberechtigung für alle vier Monate, die in den dreimonatigen Zeitraum des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 14 Abs. 1 FreizügigkeitsRL fallen, besteht. So entschied das FG Münster (Az. 8 K 2918/22 Kg).