Streit um maßgefertigten Acryltisch: Rücktritt wegen „Mangels“ unwirksam

Nachrichten Steuern und Recht
15.04.2024
Im Streit um die mangelfreie Anfertigung eines maßgefertigten Acryltisches erachtete das AG München den Rücktritt des Klägers vom Vertrag für unwirksam und wies die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 2.890 Euro ab (Az. 161 C 19921/20).