Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts als nachträgliche Werbungskosten

Nachrichten Steuern und Recht
14.05.2024
Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts können bei Vorliegen eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuerlich berücksichtigt werden. Dies entschied das FG Düsseldorf (Az. 3 K 2389/21 E).