Strafe beim Mindestlohn mit Auf­zeich­nung und Do­ku­men­ta­tion vermeiden

TRIALOG-Magazin
07.12.2023
Nur durch eine gesetzeskonforme Aufzeichnung und lückenlose Dokumentation ist bei einer Kontrolle zum Mindestlohn eine Strafe zu vermeiden. Es geht nicht allein darum, ob der Mindestlohn gezahlt wurde. Das Unternehmen muss dies auch nachweisen können.
  • Hat Ihnen der Beitrag gefallen?
  • JaNein