Steuerlicher Verlustvortrag bei Witweneinkommen nicht zu berücksichtigen

Nachrichten Steuern und Recht
22.02.2024
Ein von der Finanzverwaltung anerkannter Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des auf eine Witwenrente anzurechnenden Arbeitseinkommens unberücksichtigt. Dies entschied das BSG (Az. B 5 R 3/23 R).