Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung im Bundesrat

Nachrichten Steuern und Recht
25.11.2024
Am 22.11.2024 hat der Bundesrat der Siebten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung zugestimmt. Darin wird die Bagatellgrenze in § 7 Abs. 2 der Verordnung auf 3.000 Euro angehoben.