Nachrichten Steuern und Recht
17.12.2024
Ein Alleinbewohner eines 147 qm großen Hauses hat keinen Anspruch auf zuschussweises Bürgergeld. Angemessen sind nur 140 qm. Er kann sich nicht auf eine besonderen Härte nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB II berufen. Dies entschied das LSG Sachsen (Az. L 7 AS 379/24 B ER).