Nachrichten Steuern und Recht
08.02.2024
Ereignet sich ein Unfall in einer Verkehrslage und unter Umständen, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Trunkenheit für den Unfall ursächlich war. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 26 U 11/23).