Rückforderung überzahlter Miete, wenn der Mieter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht – Anspruchsübergang auf den Sozialleistungsträger

Nachrichten Steuern und Recht
06.06.2024
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein auf Rückerstattung überzahlter Miete gerichteter Anspruch des Wohnraummieters, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - hier Arbeitslosengeld II (nunmehr: Bürgergeld) - als Bedarf für seine Unterkunft bezieht, auf den Sozialleistungsträger übergeht (Az. VIII ZR 150/23).