Nachrichten Steuern und Recht
29.11.2024
Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende wurde für das Jahr 2025 fortgeschrieben und dabei erhöht. Das betrifft auch angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, für die zusätzlich auch die Vergütungsempfehlungen der Kammern gelten. Hierauf weist die BRAK hin.