Raumordnungsentscheidung keine EU-Beihilfe

Nachrichten Steuern und Recht
05.03.2024
Der raumordnerische Entscheid und ein darin integrierter Zielabweichungsbescheid stellen grundsätzlich keine europarechtliche Beihilfe dar. So entschied das VG Mainz (Az. 3 K 149/23).