Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2024

Nachrichten Steuern und Recht
12.02.2024
Das BMF gibt die für das Jahr 2024 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt (Az. IV D 3 - S-1547 / 19 / 10001 :005).