Örtliche Zuständigkeit für Unternehmer mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereiches der AO nach der UStZustV

Nachrichten Steuern und Recht
12.12.2024
Das BMF teilt mit, dass für die Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer - abweichend von § 1 Absatz 1 Nummer 15 UStZustV - für einen Übergangszeitraum eine geänderte Zuständigkeit gilt (Az. IV D 1 - S 0123/24/10001 :001).