Notar muss für Nachlassverzeichnis nicht ohne Anlass ermitteln

Nachrichten Steuern und Recht
11.04.2024
Ein Notar ist nicht verpflichtet, ohne konkrete Anhaltspunkte in alle denkbaren Richtungen zu ermitteln, um weiteres Nachlassvermögen aufzuspüren. So entschied der BGH (Az. I ZB 40/23). Darauf weist die BRAK hin.