Nichtzulassung des Herzkasperl-Festzelts zur „Oidn Wiesn“ 2024 ist rechtmäßig

Nachrichten Steuern und Recht
28.06.2024
Der BayVGH hat die Beschwerde der Betreiberin des Herzkasperl-Festzelts zurückgewiesen und entschieden, dass die Auswahlentscheidung der Landeshauptstadt München zugunsten einer Mitbewerberin rechtmäßig ist (Az. 4 CE 24.1023).