MiFiR-Review: Bundesrepublik Deutschland macht von vorgesehenem Mitgliedstaatenwahlrecht Gebrauch und ermöglicht Weiterführung der Payment for Order Flow-Praxis im Inland bis Mitte 2026

Nachrichten Steuern und Recht
21.03.2024
Das PFOF-Verbot tritt lt. BMF am 28. März 2024 in Kraft und gilt dann bereits im grenzüberschreitenden Verkehr, auf den sich das Mitgliedstaatenwahlrecht nicht erstreckt. Nach dem Ende des Übergangszeitraums am 30. Juni 2026 findet das PFOF-Verbot auch auf inländische Kunden Anwendung.