Nachrichten Steuern und Recht
10.03.2025
Das OLG Frankfurt hat dem beklagten Portalbetreiber u. a. sog. Laienwerbung für medizinisches Cannabis und die Durchführung eines Servicevertrages mit verdeckter Provision für die Vermittlung von Patienten untersagt (Az. 6 U 74/24).