Liebhaberei: das müssen Unternehmen wissen

TRIALOG-Magazin
15.03.2024
Langjährige Verluste können sich für Unternehmerinnen und Unternehmer als Fallstrick erweisen. Denn sie laufen Gefahr, dass das Finanzamt ihre Tätigkeit als Liebhaberei einstuft. Ein Gespräch mit der Steuerkanzlei bietet Orientierung.
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