LAG zum Zugang einer Kündigung: Einwurf-Einschreiben nur mit Auslieferungsbeleg – Nachweis Einlieferung reicht nicht!

Nachrichten Steuern und Recht
17.06.2024
Den Zugang einer Kündigung gerichtsfest zu beweisen, erfordert den Auslieferungsbeleg der Post. Einlieferungsbeleg und Sendestatus allein reichen nicht. So entschied das LAG Baden-Württemberg (Az. 15 Sa 20/23). Darauf weist die BRAK hin.