Länder sind für die Digitalisierung des BAföG zuständig

Nachrichten Steuern und Recht
27.05.2024
Die Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens liegt lt. Bundesregierung in „ausschließlicher Zuständigkeit der Länder“. Seit der 27. BAföG-Novelle seien elektronische und schriftliche Anträge gleichwertig.