Künstlersozialversicherung: Abgabe bleibt im Jahr 2025 stabil bei 5,0 Prozent

Nachrichten Steuern und Recht
11.07.2024
Das BMAS hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 (KSA-VO 2025) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Im Jahr 2025 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 Prozent betragen.