Kündigung wegen Essensresten in Dachrinne rechtmäßig

Nachrichten Steuern und Recht
04.11.2024
Ein Mieter einer Dachgeschosswohnung entsorgte über sein Fenster Essensreste in eine Dachrinne. Das AG Hannover hat entschieden, dass der Mieter seine Wohnung räumen muss (Az. 510 C 5216/23).