Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft getreten

Nachrichten Steuern und Recht
09.01.2024
Die WPK berichtet, dass ihre Forderung, die Bezeichnung „Abschlussprüfer“ nicht durch „geeigneter Prüfer“ in § 102 KAGB-E zu ersetzen, im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wurde. Weiter Forderungen wurden leider nicht berücksichtigt.