Krankenhausabrechnung: Übergangsregelung zur Aussetzung des Aufrechnungsverbots rechtmäßig

Nachrichten Steuern und Recht
05.06.2024
Das LSG Bayern hatte zu entscheiden, ob auf der Grundlage der im Zusammenhang mit dem MDK-Reformgesetz eingeführten Öffnungsklausel des § 109 Abs. 6 Satz 3 SGB V die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. und der GKV-Spitzenverband berechtigt waren, das seit dem 01.01.2020 in § 109 Abs. 6 Satz 1 SGB V geregelte Aufrechnungsverbot im Rahmen einer Übergangsvereinbarung bis zur Neuregelung einer Prüfverfahrensvereinbarung durch kollektivvertragliche Regelung auszusetzen (Az. L 20 KR 309/23 u. a. ).