Kioske dürfen nicht grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein

Nachrichten Steuern und Recht
12.11.2024
Die Stadt Aachen hatte einem Kioskbetreiber aus Aachen mit sofortiger Wirkung untersagt, seinen Kiosk weiterhin an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Der hiergegen gerichtete Eilantrag hatte vor dem VG Aachen keinen Erfolg (Az. 10 L 790/24).