Kein Anspruch auf Entschädigung als Impfschadensfall

Nachrichten Steuern und Recht
16.04.2024
Das SG Cottbus hat eine Klage abgewiesen, mit der die Klägerin einen Anspruch auf Entschädigung für einen Impfschaden nach einer Schutzimpfung gegen COVID-19 mit dem mRNA-Wirkstoff Corminaty® des Herstellers Pfizer/Biontech geltend gemacht hatte (Az. S 32 VE 10/23).