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Katzenhalterin haftet für Tierarztkosten
Nachrichten Steuern und Recht
18.11.2024
Wird ein erkranktes Tier von Dritten zum Tierarzt gebracht, haftet der Tierhalter für die Kosten der Notbehandlung. Dies entschied das AG München (Az. 161 C 16714/22).
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