Höhere Pfändungsfreigrenzen seit dem 01.07.2024

Nachrichten Steuern und Recht
06.08.2024
Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge haben sich zum 01.07.2024 erhöht. Darauf weist die BRAK hin.