Hertz Autovermietung: Unzulässige Pauschale für die Bearbeitung von Strafzetteln

Nachrichten Steuern und Recht
24.01.2024
Autovermieter dürfen ihren Kunden für die Bearbeitung von Verkehrs- und Parkbußen nicht ausnahmslos eine Gebühr von 40 Euro in Rechnung stellen. So entschied das LG Frankfurt auf Klage des vzbv (Az. 2-24 O 53/23).