Grundsicherungsrecht: Schöffenbezüge müssen angegeben werden

Nachrichten Steuern und Recht
04.10.2024
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass verschwiegene Schöffenbezüge zur Rückzahlung von Grundsicherungsleistungen führen können (Az. L 11 AS 75/21).