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Grundsicherungsrecht: Schöffenbezüge müssen angegeben werden
Nachrichten Steuern und Recht
04.10.2024
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass verschwiegene Schöffenbezüge zur Rückzahlung von Grundsicherungsleistungen führen können (Az. L 11 AS 75/21).
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