Goldanlagen: Lagerhalter haftet nicht getäuschten Anlegern

Nachrichten Steuern und Recht
18.03.2024
Der Lagervertrag zwischen einer Anlagegesellschaft für Goldanlagen und dem Betreiber eines Hochsicherheitslagers entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten der Anleger. Ohne Kenntnis des kriminellen Vorgehens der Anlagegesellschaft bestehen auch keine Ansprüche der geschädigten Anleger gegen die Lagerhalterin wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 13 U 180/22).