Frisch gepresster Orangensaft zum Selbstabfüllen im Supermarkt – Werbung hierfür bedarf einer Grundpreisangabe

Nachrichten Steuern und Recht
11.07.2024
Das OLG Karlsruhe hat in einem Rechtsstreit wegen unlauteren Wettbewerbs über die Zulässigkeit einer Werbung für frisch gepressten Orangensaft entschieden (Az. 14 Ukl 1/23).