Nachrichten Steuern und Recht
19.09.2024
Das FG Köln verhandelte erstmalig in einem Verfahren, das die Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in NRW betrifft. Die neue Grundsteuerbewertung - hier nach dem Bundesmodell - sei nicht zu beanstanden (Az. 4 K 2189/23).