Fahrradstraße in Bonn-Ückesdorf ist rechtswidrig

Nachrichten Steuern und Recht
23.08.2024
Eine allein aus Gründen der Sicherheit und Ordnung eingerichtete Fahrradstraße ist ohne ausreichende Begründung rechtswidrig. So entschied das VG Köln (Az. 18 L 1279/24).