Nachrichten Steuern und Recht
27.05.2024
Die Kommunalaufsicht im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Wasserverbrauchssteuersatzung gemäß § 138 der Hessischen Gemeindeordnung wegen erheblicher rechtliche Bedenken aufgehoben.