Einsichtsrechte von Bußgeldempfängern in Messunterlagen

Nachrichten Steuern und Recht
02.04.2025
Das OLG Frankfurt hat grundsätzlich ausgeführt, wie die Überprüfung eines vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoßes vom Betroffenen selbst oder dem Verteidiger erfolgen kann (Az. 2 Orbs 233/24).