Einkommensmindernde Berücksichtigung von Kfz-Kosten bei der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags

Nachrichten Steuern und Recht
19.01.2024
Bei der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags können die Kosten eines Kraftfahrzeugs nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben einkommensmindernd zu berücksichtigen sein. So entschied das BVerwG (Az. 5 C 13.22).