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Ein Anwalt im Ruhestand braucht das beA
Nachrichten Steuern und Recht
03.04.2025
Er sei schon im Ruhestand und für Mandanten nicht erreichbar - diese Begründung reicht laut AGH NRW nicht, um sich der beA-Pflicht zu entziehen (Az. 1 AGH 43/24). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
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