Eilverfahren: Keine Akte in Audioform, Anwalt muss vorlesen

Nachrichten Steuern und Recht
30.01.2025
In einem wenig umfangreichen Eilverfahren haben Sehbehinderte lt. LSG München keinen Anspruch auf eine Audiodokumentation - ihre Anwälte müssen vorlesen. Hierauf weist die BRAK hin (Az. L 2 U 313/24 B ER).