Eilantrag des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf Weiterausübung seines Wahlamtes erfolglos

Nachrichten Steuern und Recht
05.02.2024
Das VG Saarland hat den Eilantrag des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Präsidentin des Landtags des Saarlandes mit dem Ziel, ihn sein Wahlamt weiter ausüben zu lassen, hilfsweise seinen Eintritt in den Ruhestand um ein weiteres Jahr hinauszuschieben, zurückgewiesen (Az. 2 L 28/24).